Wenn du zum Rathaus gehst, vergiss die Maske nicht !
- YbbstalNews
- 14. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit

Schutzmaskenpflicht beim Rathaus Parteienverkehr!
Die Parteienverkehrszeiten bleiben weiterhin eingeschränkt. Wer in dringenden Fällen persönlich vorbeikommen muss, kann dies von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr tun. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.
ACHTUNG - VIELES KANN TELEFONISCH ERLEDIGT WERDEN
Telefonisch sind alle Abteilungen zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar: Montag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr.
TELEFONISCH GEHEN etwa:
Neuanträge für Betriebsanlagenbewilligungen
Anträge für Änderungen von Betriebsanlagen
Anträge für wasserrechtlich bewilligungspflichtige Anlagen
Verlängerungen von Bewilligungen
Forstrechtrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligungsanträge
Verkehrsrechtliche Bewilligungen (insbesondere für Straßenbaustellen) Anträge für Abfallanlagen
Bewertungen für Grundstücks- oder Objektablösen
Gewerbeanmeldungen
Baurechtliche Angelegenheiten
und alle sonstigen im Wirtschaftskonnex stehende Angelegenheiten
Die Angelegenheiten werden möglichst unbürokratisch und situationsangepasst erledigt. Die Sachverständigenabteilungen sowie das Bauamt bieten die Möglichkeit , im Rahmen der gültigen Schutzvorkehrungen Vorbegutachtungen, Begutachtungen, Stellungnahmen und Beratungen auch ohne kommissionelle Verhandlungen telefonisch, digital oder auf sonstigen elektronischen Wegen zu erledigen. Gegebenenfalls und bei Notwendigkeit können auch Ortsaugenscheine im eingeschränkten Umfang (mit reduziertem Teilnehmerkreis und entsprechendem Abstand) erfolgen.
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